Norm
MRG §1 Abs2 Z1 Fall1Rechtssatz
Zur Frage, unter welchen Umständen die Vermietung von Zimmern durch einen Vermieter, der zwar eine gewerbebehördliche Bewilligung zur Führung eines Beherbergungsbetriebes hat, dennoch nicht unter den Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 2 Z 3 MG (= jetzt § 1 Abs 2 Z 1 Fall 1 MRG) fällt, kann auf die Während der Geltung des MG zur insoweit gleichen Rechtslage wie nach dem Inkrafttreten des MRG ergangene Rechtsprechung zurückgegriffen werden (MietSlg 18257).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0069588Dokumentnummer
JJR_19920915_OGH0002_0050OB00131_9200000_002