RS OGH 1992/9/15 5Ob12/92

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Veröffentlicht am 15.09.1992
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Norm

MRG §16 Abs1 Z4
MRG §16 Abs1 Z5

Rechtssatz

Der Ausnahmetatbestand des § 16 Abs 1 Z 5 MRG unterscheidet sich von dem des § 16 Abs 1 Z 4 MRG nur dadurch, daß im erstgenannten Fall noch zusätzlich in der Standardanhebung gelegene Bedingungen erfüllt sein müssen. Die Zulässigkeit der Vereinbarung angemessenen, den Kategroiezins übersteigenden Mietzins ist daher schon dann gegeben, wenn der von weniger Voraussetzungen abhängige Ausnahmetatbestand des § 16 Abs 1 Z 4 MRG erfüllt ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0069775

Dokumentnummer

JJR_19920915_OGH0002_0050OB00012_9200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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