RS OGH 2025/8/8 13Ns13/92; 13Ns6/94; 14Ns12/95; 11Ns2/97; 13Ns62/07g; 11Ns80/07i; 504Präs50/23x; 504

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Veröffentlicht am 16.09.1992
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Rechtssatz

Der besondere Umstand des andauernden kollegialen Kontaktes mit einem Richter (desselben Gerichtshofes zweiter Instanz), der Angehöriger eines der beiden Beschuldigten ist, lässt auch bei einem verständig würdigenden objektiven Beurteiler den Anschein einer Befangenheit der übrigen Richter des OLG zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0096718

Im RIS seit

16.09.1992

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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