RS OGH 1992/9/16 3Ob508/92

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Veröffentlicht am 16.09.1992
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Norm

ABGB §1222

Rechtssatz

Die Tochter hat den dotationspflichtigen Vater vor der beabsichtigten Eheschließung vollständig und wahrheitsgemäß über die persönlichen Verhältnisse des Bräutigams zu unterrichten, damit diesem noch vor der Eheschließung eine fundierte Äußerung (Billigung oder Mißbilligung) zur beabsichtigten Ehe möglich ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0022266

Dokumentnummer

JJR_19920916_OGH0002_0030OB00508_9200000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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