Norm
EheG §98Rechtssatz
In die bloße Sachhaftung eines Ehegatten für eine Kreditverbindlichkeit kann durch eine Entscheidung nach § 98 Abs 1 EheG nicht eingegriffen werden.In die bloße Sachhaftung eines Ehegatten für eine Kreditverbindlichkeit kann durch eine Entscheidung nach Paragraph 98, Absatz eins, EheG nicht eingegriffen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0057722Dokumentnummer
JJR_19920924_OGH0002_0060OB00520_9200000_001