RS OGH 1992/9/30 9ObA235/92

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Veröffentlicht am 30.09.1992
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Norm

AuslBG §29 Abs1

Rechtssatz

Die Ansprüche des ausländischen Arbeitnehmer für die Dauer der Beschäftigung finden ihre Grenzen darin, daß ausländische Arbeitnehmer nicht bessergestellt werden dürfen als vergleichbare inländische Arbeitnehmer; dies gilt auch dann, wenn diese eine unterkollektivvertragliche Entlohnung und ein Vorenthalten von Überstundenentgelt einerseits durch Monate hingenommen und sich andererseits nicht auf den Austrittsgrund des § 82 a lit d GewO berufen haben. (§ 48 ASGG).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0052116

Dokumentnummer

JJR_19920930_OGH0002_009OBA00235_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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