Norm
AuslBG §29 Abs1Rechtssatz
Die Ansprüche des ausländischen Arbeitnehmer für die Dauer der Beschäftigung finden ihre Grenzen darin, daß ausländische Arbeitnehmer nicht bessergestellt werden dürfen als vergleichbare inländische Arbeitnehmer; dies gilt auch dann, wenn diese eine unterkollektivvertragliche Entlohnung und ein Vorenthalten von Überstundenentgelt einerseits durch Monate hingenommen und sich andererseits nicht auf den Austrittsgrund des § 82 a lit d GewO berufen haben. (§ 48 ASGG).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0052116Dokumentnummer
JJR_19920930_OGH0002_009OBA00235_9200000_001