Norm
AHG §1 Cd1cRechtssatz
Selbst wenn das verletzte nationale Recht über die Anforderungen der MRK hinausgeht, liegt ein Konventionverstoß vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0049835Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.10.2011