Rechtssatz
Nimmt jedoch der Versicherte eine Präzisierung des Klagebegehrens vor, dann sind die Sozialgerichte an dieses Begehren gebunden und können nicht mehr zusprechen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0085931Dokumentnummer
JJR_19921013_OGH0002_010OBS00235_9200000_004