RS OGH 1992/10/14 3Ob564/92, 3Ob259/08x, 9ObA12/10w, 8ObA41/12f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.10.1992
beobachten
merken

Norm

ABGB §884

Rechtssatz

War auch zwischen den Parteien die Abgabe einer Erklärung (hier: Geltendmachung einer Wertsicherungsnachforderung) mit eingeschriebenem Brief vereinbart, so reicht doch nach dem Formzweck dieser Abrede ein einfacher Brief aus, wenn dessen Empfang zugestanden wurde.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 564/92
    Entscheidungstext OGH 14.10.1992 3 Ob 564/92
  • 3 Ob 259/08x
    Entscheidungstext OGH 25.02.2009 3 Ob 259/08x
    Vgl; Beisatz: Auch bei gewillkürtem Formgebot ist der Formzweck entscheidend; er kann aber nur durch Vertragsauslegung ermittelt werden. (T1)
  • 9 ObA 12/10w
    Entscheidungstext OGH 28.07.2010 9 ObA 12/10w
    nur: War auch zwischen den Parteien die Abgabe einer Erklärung mit eingeschriebenem Brief vereinbart, so reicht doch nach dem Formzweck dieser Abrede ein einfacher Brief aus, wenn dessen Empfang zugestanden wurde. (T2); Beisatz: Hier: Tatsächlicher Zugang des Aufforderungsschreibens an den Arbeitgeber. (T3)
  • 8 ObA 41/12f
    Entscheidungstext OGH 26.07.2012 8 ObA 41/12f
    Vgl auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0013121

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.08.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten