Norm
PatG 1970 §5Rechtssatz
Der Begriff "Recht auf das Patent" im Sinne einer materiellen Patentberechtigung (vgl Art 61 EPÜ) kommt im österreichischen Patentrecht nicht vor; der Anspruch auf Patenterteilung wird als ein an das Patentamt gerichteter, dem öffentlichen Recht zugehöriger verfahrensrechtlicher Anspruch interpretiert.Der Begriff "Recht auf das Patent" im Sinne einer materiellen Patentberechtigung vergleiche Artikel 61, EPÜ) kommt im österreichischen Patentrecht nicht vor; der Anspruch auf Patenterteilung wird als ein an das Patentamt gerichteter, dem öffentlichen Recht zugehöriger verfahrensrechtlicher Anspruch interpretiert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0071216Dokumentnummer
JJR_19921020_OGH0002_0040OB00073_9200000_004