Norm
ABGB §1330 BIRechtssatz
Auch bloße Verdächtigungen fallen unter § 1330 Abs 2 ABGB, wäre doch diese Bestimmung bei anderer Auslegung gegen geschickte Formulierungen wirkungslos.Auch bloße Verdächtigungen fallen unter Paragraph 1330, Absatz 2, ABGB, wäre doch diese Bestimmung bei anderer Auslegung gegen geschickte Formulierungen wirkungslos.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0031753Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.06.2012