RS OGH 2012/4/19 4Ob84/92, 4Ob134/94, 6Ob218/98x, 6Ob7/99v, 6Ob25/99s, 6Ob90/99z, 4Ob11/00x, 6Ob23/0

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Veröffentlicht am 20.10.1992
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Norm

ABGB §1330 BI
  1. ABGB § 1330 heute
  2. ABGB § 1330 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Auch bloße Verdächtigungen fallen unter § 1330 Abs 2 ABGB, wäre doch diese Bestimmung bei anderer Auslegung gegen geschickte Formulierungen wirkungslos.Auch bloße Verdächtigungen fallen unter Paragraph 1330, Absatz 2, ABGB, wäre doch diese Bestimmung bei anderer Auslegung gegen geschickte Formulierungen wirkungslos.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0031753

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.06.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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