RS OGH 2010/11/11 13Os66/92, 13Os102/06h, 12Os134/10p

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Veröffentlicht am 21.10.1992
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Rechtssatz

Eine Prüfung des Adäquanzzusammenhanges ergibt, dass es nicht völlig außerhalb des Rahmens der gewöhnlichen Erfahrung liegt, wenn Faustschläge gegen den Kopf zu einem Schädelbasisbruch mit einer Subduralblutung und in der Folge zum Tod des Opfers führen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0089314

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.01.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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