RS OGH 1992/10/22 8Ob630/92, 6Ob1573/95

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Veröffentlicht am 22.10.1992
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Norm

ABGB §938 A
ABGB §943

Rechtssatz

Verspricht ein dauernd Pflegebedürftiger seiner Lebensgefährtin als Abgeltung für ihre jahrelangen Pflegeleistungen eine Spareinlage, geschieht dies aus moralischer, sittlicher und Anstandspflicht; in einem solchen Fall ist die körperliche Übergabe des Sparbuchs nicht erforderlich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0018872

Dokumentnummer

JJR_19921022_OGH0002_0080OB00630_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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