Norm
ABGB §938 ARechtssatz
Verspricht ein dauernd Pflegebedürftiger seiner Lebensgefährtin als Abgeltung für ihre jahrelangen Pflegeleistungen eine Spareinlage, geschieht dies aus moralischer, sittlicher und Anstandspflicht; in einem solchen Fall ist die körperliche Übergabe des Sparbuchs nicht erforderlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0018872Dokumentnummer
JJR_19921022_OGH0002_0080OB00630_9200000_001