Norm
ABGB §1096 CRechtssatz
Die vorübergehende Beeinträchtigung der Gebrauchsrechte des Bestandnehmers kann für die Angemessenheit eines Mietzinses, der für eine unbestimmte Zeit zu zahlen ist, nicht maßgeblich sein. § 1096 ABGB sieht hiefür das Instrument der vorübergehenden Mietzinsminderung vor.Die vorübergehende Beeinträchtigung der Gebrauchsrechte des Bestandnehmers kann für die Angemessenheit eines Mietzinses, der für eine unbestimmte Zeit zu zahlen ist, nicht maßgeblich sein. Paragraph 1096, ABGB sieht hiefür das Instrument der vorübergehenden Mietzinsminderung vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0057278Dokumentnummer
JJR_19921027_OGH0002_0050OB01077_9200000_001