RS OGH 1998/12/15 Okt5/92, 16Ok6/98

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.11.1992
beobachten
merken

Norm

KartG 1988 §10 Abs2
  1. KartG 1988 § 10 gültig von 01.01.1989 bis 31.12.2005 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2005

Rechtssatz

Die bindende Festlegung eines gesondert zu überwälzenden Preisbestandteils kann - ähnlich wie bei Kalkulationskartellen und Konditionenkartellen eine preisvereinheitlichende Wirkung auslösen, weil die Mitglieder der Vereinbarung bei der Kalkulation dieses Preisfaktors im Rahmen des Gesamtpreises keinem Wettbewerb mehr ausgesetzt sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0063453

Dokumentnummer

JJR_19921109_OGH0002_000OKT00005_9200000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten