RS OGH 1992/11/9 Okt5/92, 16Ok6/98

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Veröffentlicht am 09.11.1992
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Norm

KartG 1988 §10 Abs2

Rechtssatz

Die bindende Festlegung eines gesondert zu überwälzenden Preisbestandteils kann - ähnlich wie bei Kalkulationskartellen und Konditionenkartellen eine preisvereinheitlichende Wirkung auslösen, weil die Mitglieder der Vereinbarung bei der Kalkulation dieses Preisfaktors im Rahmen des Gesamtpreises keinem Wettbewerb mehr ausgesetzt sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0063453

Dokumentnummer

JJR_19921109_OGH0002_000OKT00005_9200000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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