Norm
ASVG §253a Abs1Rechtssatz
Zeiten des Bezuges einer Geldleistung aus der Arbeitslosenversicherung in einem Vertragsstaat können nicht zur Erfüllung der besonderen Anspruchsvoraussetzungen auf vorzeitige Alterspension bei Arbeitslosigkeit nach § 253a Abs 1 ASVG herangezogen werden.Zeiten des Bezuges einer Geldleistung aus der Arbeitslosenversicherung in einem Vertragsstaat können nicht zur Erfüllung der besonderen Anspruchsvoraussetzungen auf vorzeitige Alterspension bei Arbeitslosigkeit nach Paragraph 253 a, Absatz eins, ASVG herangezogen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0084289Dokumentnummer
JJR_19921110_OGH0002_010OBS00172_9200000_003