Norm
UWG §9 C4aRechtssatz
Auch die Erteilung einer Lizenz an einer Marke ist eine Benützungshandlung im Sinne des § 9 Abs 1 UWG. Darauf, ob die vom Berechtigten Marke auch sonst gebraucht wurde, kommt es ebensowenig an wie darauf, ob der Lizenznehmer von dieser Lizenz unverändert Gebrauch macht. - "Candy & Company".Auch die Erteilung einer Lizenz an einer Marke ist eine Benützungshandlung im Sinne des Paragraph 9, Absatz eins, UWG. Darauf, ob die vom Berechtigten Marke auch sonst gebraucht wurde, kommt es ebensowenig an wie darauf, ob der Lizenznehmer von dieser Lizenz unverändert Gebrauch macht. - "Candy & Company".
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0079301Dokumentnummer
JJR_19921110_OGH0002_0040OB00093_2200000_001