RS OGH 2004/2/24 5Ob52/92, 5Ob104/95, 5Ob9/04s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.11.1992
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Norm

LiegTeilG §15 ff
  1. LiegTeilG § 15 heute
  2. LiegTeilG § 15 gültig ab 01.01.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2008
  3. LiegTeilG § 15 gültig von 06.07.1961 bis 31.12.2008 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 166/1961

Rechtssatz

Ohne Änderung der Eigentumsverhältnisse an den Grundflächen und ohne ihre Verwendung zur Herstellung der Straßenanlage - nur zur Schaffung einer besseren Übersicht durch Zusammenziehung mit anderen im gleichen Eigentum stehenden Grundstücken - ist die Zuschreibung und Abschreibung im vereinfachten Verfahren nicht zulässig (so schon 5 Ob 30/84).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0066271

Dokumentnummer

JJR_19921110_OGH0002_0050OB00052_9200000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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