Norm
ASVG §176 Abs1 Z6Rechtssatz
Eine Tätigkeit, die zwar ihrer Art nach einer betrieblichen Tätigkeit entspricht, wie sie sonst ein nach § 4 ASVG Versicherter ausübt, steht nicht unter Versicherungsschutz im Sinne des § 176 Abs 1 Z 6 ASVG, wenn sie, etwa in einem Verein, nur auf Grund mitgliedschaftlicher oder ähnlicher Verpflichtungen (hier als Mitglied des österreichischen Bergrettungsdienstes) ausgeübt wird.Eine Tätigkeit, die zwar ihrer Art nach einer betrieblichen Tätigkeit entspricht, wie sie sonst ein nach Paragraph 4, ASVG Versicherter ausübt, steht nicht unter Versicherungsschutz im Sinne des Paragraph 176, Absatz eins, Ziffer 6, ASVG, wenn sie, etwa in einem Verein, nur auf Grund mitgliedschaftlicher oder ähnlicher Verpflichtungen (hier als Mitglied des österreichischen Bergrettungsdienstes) ausgeübt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0084264Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.03.2015