RS OGH 2025/11/26 1Ob618/92; 1Ob12/93; 10ObS241/99k; 3Ob53/06z; 5Ob236/06a; 2Ob34/07z; 10Ob77/14t; 4

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Veröffentlicht am 11.11.1992
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Rechtssatz

Auch Zurückweisungsbeschlüsse erwachsen in materielle Rechtskraft, die sich auf den maßgeblichen Zurückweisungsgrund erstreckt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0007164

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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