RS OGH 2017/6/20 2Ob49/92, 9ObA36/03i, 7Ob159/08w, 8Ob84/12d, 2Ob186/12k, 2Ob77/16m, 2Ob188/16k, 2Ob

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Veröffentlicht am 11.11.1992
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Rechtssatz

Das Einsteigen in ein Fahrzeug ist ein mit dem Betrieb zusammenhängender Vorgang.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0058145

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.03.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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