RS OGH 2025/9/16 8Ob628/92; 6Ob1641/93; 10Ob1530/96; 6Ob2391/96b; 3Ob130/01s; 7Ob233/02v; 6Ob46/22s;

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Veröffentlicht am 12.11.1992
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Rechtssatz

Der behandelnde Arzt hat den Nachweis der rechtswirksamen Zustimmung des Patienten und damit den Nachweis der gebotenen Aufklärung zu erbringen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Haftung der Ärzte und Krankenpfleger, Beweislast

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0026777

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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