RS OGH 1992/11/12 7Ob624/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.11.1992
beobachten
merken

Norm

ABGB §187

Rechtssatz

Die Vormundbestellung wird durch den gänzlichen Entfall der gesetzlichen Vertretung bei allen Obsorgeberechtigten ausgelöst. Die Bestellung eines Kurators (besonderen Sachwalters) kommt nur insoweit in Betracht, als darüber hinaus ein Kuratelstatbestand vorliegt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0048892

Dokumentnummer

JJR_19921112_OGH0002_0070OB00624_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten