RS OGH 1992/11/12 12Os118/92, 14Os41/03

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Veröffentlicht am 12.11.1992
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Norm

StGB §70
StGB §130
StGB §141 Abs1

Rechtssatz

Diebstähle einer Sonnenbrille, um damit ein "blaues Auge" zu verdecken, und von Lebensmitteln aus Hunger stehen - ähnlich wie ein Handeln aus Not oder zur Befriedigung eines Gelüstes - geradezu im Widerspruch zu der im § 70 StGB normierten gewerbsmäßigen Absicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0092000

Dokumentnummer

JJR_19921112_OGH0002_0120OS00118_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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