RS OGH 2003/4/23 12Os118/92, 14Os41/03

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.11.1992
beobachten
merken

Rechtssatz

Diebstähle einer Sonnenbrille, um damit ein "blaues Auge" zu verdecken, und von Lebensmitteln aus Hunger stehen - ähnlich wie ein Handeln aus Not oder zur Befriedigung eines Gelüstes - geradezu im Widerspruch zu der im § 70 StGB normierten gewerbsmäßigen Absicht.Diebstähle einer Sonnenbrille, um damit ein "blaues Auge" zu verdecken, und von Lebensmitteln aus Hunger stehen - ähnlich wie ein Handeln aus Not oder zur Befriedigung eines Gelüstes - geradezu im Widerspruch zu der im Paragraph 70, StGB normierten gewerbsmäßigen Absicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0092000

Dokumentnummer

JJR_19921112_OGH0002_0120OS00118_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten