Norm
ZPO §50 Abs2Rechtssatz
Keine Anwendung des § 50 Abs 2 ZPO, wenn die Beschwer bereits bei Erhebung des Rechtsmittels nicht mehr gegeben war.Keine Anwendung des Paragraph 50, Absatz 2, ZPO, wenn die Beschwer bereits bei Erhebung des Rechtsmittels nicht mehr gegeben war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0036129Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.11.2018