RS OGH 2024/10/24 10ObS256/92; 1Ob587/93; 6Ob313/97s; 17Ob1/11p; 1Ob80/17x; 1Ob121/17a; 4Ob80/18w; 1

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Veröffentlicht am 24.11.1992
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Rechtssatz

Ein Geständnis, dessen Unrichtigkeit eindeutig erwiesen ist, ist unwirksam.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0040085

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.12.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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