Norm
EO §37 AaRechtssatz
Der Nachweis eines Anspruchs aus dem gemäß § 372 ABGB vermuteten Eigentum steht bei einer Exszindierungsklage dem Nachweis des Eigentums gleich.Der Nachweis eines Anspruchs aus dem gemäß Paragraph 372, ABGB vermuteten Eigentum steht bei einer Exszindierungsklage dem Nachweis des Eigentums gleich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0005069Dokumentnummer
JJR_19921125_OGH0002_0030OB00111_9200000_003