Norm
ZPO §508aRechtssatz
Gehäufte Klagsansprüche - über die als selbständige Begehren mit Teilurteil abgesprochen werden dürfte - sind auch in Ansehung der Revisionszulässigkeit nach § 502 Abs 1 ZPO gesondert zu prüfen (Teilzurückweisung - Teilfreistellung).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0043669Dokumentnummer
JJR_19921125_OGH0002_0060OB01652_9200000_001