RS OGH 1992/12/9 3Ob109/92 (3Ob1097/92), 3Ob83/08i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.12.1992
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Norm

GmbHG §76 Abs4

Rechtssatz

Die Frist des § 76 Abs 4 GmbHG zur Übernahme eines Geschäftsanteiles durch einen der Gesellschaft genehmen Käufer beginnt mit der Benachrichtigung des festgestellten Schätzungswertes.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0060267

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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