RS OGH 1992/12/15 10ObS296/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.1992
beobachten
merken

Norm

ASVG §273 Abs1

Rechtssatz

Zur Beurteilung, ob eine Diplomkrankenschwester auf Tätigkeiten in der Krankenhausverwaltung, für die vor allem medizinisch Vorgebildete herangezogen werden, verwiesen werden darf, sind Feststellungen darüber erforderlich, ob für die Verrichtung dieser Tätigkeiten ihre medizinische Fachausbildung Voraussetzung und daher diese Tätigkeit der Berufsgruppe der diplomierten Krankenpfleger zuzuordnen ist, und wieviele Arbeitsplätze in solchen Berufen in Österreich zur Verfügung stehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0084949

Dokumentnummer

JJR_19921215_OGH0002_010OBS00296_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten