Norm
ASVG §175 Abs1Rechtssatz
Die Tätigkeit in einem Hausgarten, der nur zur häuslichen Versorgung bearbeitet wird, ist auch bei einem Landwirt nicht Gegenstand des landwirtschaftlichen Betriebes, sondern Annex des Haushaltes. Sie steht daher nur unter Unfallversicherungsschutz, wenn der Haushalt dem landwirtschaftlichen Betrieb wesentlich dient.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0084486Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.04.2019