RS OGH 1992/12/15 1Ob652/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.1992
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Norm

ABGB §796

Rechtssatz

Auf letztwilliger Verfügung beruhende Ansprüche der Witwe sind nicht als Ansprüche auf den gesetzlichen Unterhalt nach § 796 ABGB anzusehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0012999

Dokumentnummer

JJR_19921215_OGH0002_0010OB00652_9200000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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