RS OGH 1992/12/15 10ObS267/92

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Veröffentlicht am 15.12.1992
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Norm

ASVG §175 Abs3 Z1

Rechtssatz

Der Haushalt dient dem Betrieb dann wesentlich, wenn im Haushalt ein Teil der landwirtschaftlichen Produkte verbraucht wird und die Kosten des Haushaltes von den Erträgnissen der Landwirtschaft bestritten werden. Bei Kleinbetrieben ist daher streng zu prüfen, ob die landwirtschaftliche Tätigkeit Grundlage des Haushaltes ist, oder ob nicht eine andere Beschäftigung, beispielsweise als Dienstnehmer die Grundlage ist.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Arbeitnehmer

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0085053

Dokumentnummer

JJR_19921215_OGH0002_010OBS00267_9200000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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