Norm
ASVG §175 Abs1Rechtssatz
Erleidet ein Lizenzspieler (Berufsfußballer), der durch seinen Dienstgeber für die (österreichische) Nationalmannschaft abgestellt wurde, bei einem Nationalmannschaftspiel einen Unfall liegt er im § 175 Abs 1 ASVG geforderte örtliche, zeitliche und ursächliche Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Tätigkeit vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0084402Dokumentnummer
JJR_19921215_OGH0002_010OBS00301_9300000_001