RS OGH 1992/12/15 10ObS301/93 (10ObS302/92 - 10ObS305/92)

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Veröffentlicht am 15.12.1992
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Norm

ASVG §175 Abs1

Rechtssatz

Erleidet ein Lizenzspieler (Berufsfußballer), der durch seinen Dienstgeber für die (österreichische) Nationalmannschaft abgestellt wurde, bei einem Nationalmannschaftspiel einen Unfall liegt er im § 175 Abs 1 ASVG geforderte örtliche, zeitliche und ursächliche Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Tätigkeit vor.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0084402

Dokumentnummer

JJR_19921215_OGH0002_010OBS00301_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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