Norm
B-VG Art140Rechtssatz
Ausspruch des VfGH, daß der Wortbestandteil "teil" im Wort "teilversicherten" im Abs 1 sowie die Wortfolge "wenn der Versehrte von einer in lit a genannten Einrichtung zur Behandlung der Unfallfolgen dorthin überwiesen wurde" im Abs 1 Z 1 lit b und die Wortfolge "die keinen Anspruch auf Leistungen gegenüber einem Krankenversicherungsträger haben und" im Absatz 1 Z 2 des § 32 der Satzung der Sozialversicherungsanstalt der Bauern von 15.03.1974 idF vom 26.02.1975, 16.02.1977, 21.02.1979 und 16.03.1983 nicht gesetzwidrig waren.Ausspruch des VfGH, daß der Wortbestandteil "teil" im Wort "teilversicherten" im Absatz eins, sowie die Wortfolge "wenn der Versehrte von einer in Litera a, genannten Einrichtung zur Behandlung der Unfallfolgen dorthin überwiesen wurde" im Absatz eins, Ziffer eins, Litera b und die Wortfolge "die keinen Anspruch auf Leistungen gegenüber einem Krankenversicherungsträger haben und" im Absatz 1 Ziffer 2, des Paragraph 32, der Satzung der Sozialversicherungsanstalt der Bauern von 15.03.1974 in der Fassung vom 26.02.1975, 16.02.1977, 21.02.1979 und 16.03.1983 nicht gesetzwidrig waren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0053732Dokumentnummer
JJR_19921215_OGH0002_010OBS00310_9200000_002