RS OGH 1992/12/16 2Ob64/92

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Veröffentlicht am 16.12.1992
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Norm

ABGB §1327 c2

Rechtssatz

Zur Berechnung des Entganges eines nachgeborenen unehelichen Kindes wegen Tötung des Vaters, wenn dessen Eltern geheiratet und das Kind im gemeinsamen Haushalt erzogen hätten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0031518

Dokumentnummer

JJR_19921216_OGH0002_0020OB00064_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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