Norm
BAG §18 Abs1Rechtssatz
Die Veräußerung des Betriebes durch den Lehrberechtigten kann - liegt keine Vertragsübernahme vor - nur dazu führen, dem Lehrberechtigten die im § 18 Abs 1 BAG vorgesehene Weiterverwendungspflicht zu erlassen oder ihm die Bewilligung zur Kündigung zu erteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0052699Dokumentnummer
JJR_19921216_OGH0002_009OBA00270_9200000_002