Rechtssatz
Wohl ist Betrug ein Delikt mit überschießender Innentendenz, doch kann sich diese nur auf den Bereicherungsvorsatz, nicht aber auf den geforderten Schädigungsvorsatz - der keineswegs ein erweiterter Vorsatz, sondern essentieller Tatbestandsvorsatz ist- beziehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0094255Im RIS seit
17.12.1992Zuletzt aktualisiert am
24.06.2025