RS OGH 2025/2/11 7Ob640/92; 1Ob506/93; 6Ob87/99h; 6Ob8/17w; 1Ob84/23v; 10Ob48/24t

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Veröffentlicht am 21.12.1992
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Norm

ABGB §140 Cb
  1. ABGB § 140 heute
  2. ABGB § 140 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013
  3. ABGB § 140 gültig von 01.07.1989 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 162/1989

Rechtssatz

Ist die Berufsausbildung eines Kindes nicht abgeschlossen, so tritt in der Regel seine Selbsterhaltungsfähigkeit nicht ein. Das Kind ist nicht verpflichtet, zwecks Entlastung des Unterhaltspflichtigen die ihm neben der Ausbildung verbleibende freie Zeit zur Erzielung eines Erwerbseinkommens zu verwenden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0047673

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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