RS OGH 1993/1/12 4Ob8/93, 4Ob97/93, 4Ob134/97b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.01.1993
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Norm

MedienG §24
UWG §2 A1

Rechtssatz

Daß die Angaben im Impressum einer Tageszeitung für die ihr beigelegte - kein eigenes Impressum enthaltende - Programmbeilage nicht zutreffen, womit eine Irreführung über den relevanten Personenkreis des § 24 MedG einer Zeitungsbeilage bewirkt wird, kann für den Kaufentschluß der Tageszeitung in keiner Weise maßgebend sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0067522

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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