Norm
AZG §1 Abs1 litbRechtssatz
Maßstab für die Überstundenarbeit eines Teilzeitbeschäftigten ist die Normalarbeitszeit der vergleichbaren vollbeschäftigten Arbeitnehmer im Betrieb, wie sie sich für den betreffenden Wochentag nach § 3 Abs 1 AZG oder durch eine gemäß § 4 AZG zulässige andere Verteilung der Wochenarbeitszeit ergibt.Maßstab für die Überstundenarbeit eines Teilzeitbeschäftigten ist die Normalarbeitszeit der vergleichbaren vollbeschäftigten Arbeitnehmer im Betrieb, wie sie sich für den betreffenden Wochentag nach Paragraph 3, Absatz eins, AZG oder durch eine gemäß Paragraph 4, AZG zulässige andere Verteilung der Wochenarbeitszeit ergibt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0051475Dokumentnummer
JJR_19930113_OGH0002_009OBA00275_9200000_002