Norm
AZG §6 Abs1 litbRechtssatz
Mit der Verweisung auch auf § 4 AZG, dessen Abs 1 eine von der nach § 3 Abs 1 AZG zulässigen Tagesarbeitszeit abweichende Verteilung der Wochenarbeitszeit zuläßt, wird klargestellt, daß eine von § 3 Abs 1 AZG abweichende Verteilung der Wochenarbeitszeit bei der Qualifikation, ob Überstundenarbeit vorliegt, zu berücksichtigen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0051470Dokumentnummer
JJR_19930113_OGH0002_009OBA00275_9200000_001