RS OGH 2024/5/15 15Os119/92; 11Os180/97; 14Os78/16a; 14Os106/18x; 11Os131/18a; 15Os124/19b; 14Os110/

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Veröffentlicht am 14.01.1993
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Norm

SGG §12 Abs1 IA
SGG §12 Abs2 IIA
StGB §12 Bc

Rechtssatz

Bei einem vor oder während der Tatausführung - durch Zusage der Übernahme des geschmuggelten Suchtgifts - geleisteten kausalen Tatbeitrag zum bandenmäßig begangenen Suchtgifttransport ist - ungeachtet der formellen Vollendung der Einfuhr des Suchtgiftes durch den unmittelbaren Täter mit dem Zeitpunkt des Überfliegens der österreichischen Staatsgrenze - eine Beteiligung des Beitragstäters durch seine vor oder während der Tat gemachte Zusage rechtlich möglich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0087917

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.06.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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