Norm
ABGB §812 ARechtssatz
Auch ein Nachlaßgläubiger, der die Absonderung des Nachlasses nicht beantragt hat, kann Exekution auf die Absonderungsmasse führen, wenn seine Forderung zur selben Ranggruppe wie jene des Absonderungsgläubigers gehört.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0013048Dokumentnummer
JJR_19930120_OGH0002_0030OB00107_9200000_001