Norm
StGB §5 Abs1Rechtssatz
Der Verweis des § 320 Abs 1 Z 3 StGB auf die auf diesem Gebiet bestehenden Vorschriften ist ein dogmatisch dem Tatbild zuzuordnendes Merkmal, das rechtliche Beziehungen enthält und als normatives Tatbestandsmerkmal einzustufen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0109812Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.10.2011