RS OGH 2014/8/28 12Os135/92, 15Os107/93 (15Os108/93), 13Os152/95, 13Os163/96 (13Os164/96), 14Ns41/14

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.01.1993
beobachten
merken

Norm

SGG §12 Abs1 IA

Rechtssatz

Das Verbrechen nach § 12 Abs 1 SGG ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt, welches weder den Eintritt einer Gemeingefahr, noch einen diesbezüglichen konkreten Gefährdungsvorsatz erfordert, weshalb sich in diese Richtung gehende Feststellungen erübrigten (SSt 57/29).Das Verbrechen nach Paragraph 12, Absatz eins, SGG ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt, welches weder den Eintritt einer Gemeingefahr, noch einen diesbezüglichen konkreten Gefährdungsvorsatz erfordert, weshalb sich in diese Richtung gehende Feststellungen erübrigten (SSt 57/29).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0087857

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten