RS OGH 1993/1/28 8Nd514/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.01.1993
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Norm

JN §31 I

Rechtssatz

Eine Delegierung ist dann unzweckmäßig, wenn beim Erstgericht bereits mehrere verbundene Verfahren verschiedener Kläger anhängig sind, bei denen dieselbe Frage zu prüfen und dazu ein Sachverständigengutachten einzuholen ist. Mehrere gleichartige Gutachten würden zu einer wesentlichen Verteuerung jedes einzelnen Rechtsstreites führen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0046166

Dokumentnummer

JJR_19930128_OGH0002_0080ND00514_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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