RS OGH 1993/2/1 1Bkd3/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.02.1993
beobachten
merken

Norm

DSt 1990 §1 Abs1 H
RL-BA 1977 §8

Rechtssatz

Gibt ein Rechtsanwalt eine ihm als Verteidiger des Angeklagten zugestellte Anklageschrift an einen Dritten weiter, ehe sie Gegenstand der Erörterung in der Hauptverhandlung gewesen ist, so muß er sich jedenfalls davon überzeugen, daß dieser Dritte nicht darin als Zeuge beantragt worden ist.

Entscheidungstexte

  • 1 Bkd 3/92
    Entscheidungstext OGH 01.02.1993 1 Bkd 3/92

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0056131

Dokumentnummer

JJR_19930201_OGH0002_001BKD00003_9200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten