RS OGH 1993/2/10 9ObS24/92

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Veröffentlicht am 10.02.1993
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Norm

IESG §1 Abs5

Rechtssatz

Erst nach Aufhebung des Ausgleichs entstehende Entgeltansprüche für Überstundenleistungen, mit deren Entstehen die Arbeitnehmer nicht rechnen mußten, sind nicht von der Anmeldepflicht nach § 1 Abs 5 IESG umfaßt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0076914

Dokumentnummer

JJR_19930210_OGH0002_009OBS00024_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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