RS OGH 1993/2/16 14Os1/93

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Veröffentlicht am 16.02.1993
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Norm

StGB §11 D1
StGB §287

Rechtssatz

Auch für einen durch Suchtmittel hervorgerufenen Vollrausch sind eine ungenügende Orientierung in Raum und Zeit und ein völliger Erinnerungsverlust hinsichtlich des Tatablaufs typische Kennzeichen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0089912

Dokumentnummer

JJR_19930216_OGH0002_0140OS00001_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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